Organe und Gremien
Trägerversammlung
Die Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Kronach entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg und vom Landkreis Kronach je zur Hälfte vertreten. Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.
Örtlicher Beirat
Der Beirat ist ein weiteres wichtiges Gremium im Jobcenter Landkreis Kronach. Die Geschäftsführung informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse des Jobcenters Landkreis Kronach. Der örtliche Beirat hat eine beratende Funktion bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Er fördert den politischen Dialog und die übergreifende Zusammenarbeit auf lokaler Ebene.
Dieser besteht aus Vertretern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kommunen, den Kammern und den Kirchen. Näheres zum Aufgabenbereich des örtlichen Beirates kann der Vorschrift des § 18d SGB II entnommen werden.
Mitglieder des örtlichen Beirats