Regelbedarfe
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt.
Zusammensetzung der Leistung
Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus der Regelleistung zuzüglich eventueller „Mehrbedarfe“ und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Regelleistung
Die Regelleistung deckt folgende Bedarfe
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die monatliche Regelleistung beträgt ab dem 1. Januar 2024
Alleinstehende, Alleinerziehende oder Volljährige mit minderjährigem Partner |
563,- Euro |
Volljährige Partner |
506,- Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind Personen unter 25, die ohne Zusicherung umziehen |
451,- Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahren, Minderjährige Partner |
471- Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
390,- Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
357,- Euro |