Regelbedarfe

Regelbedarfe

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. 

Zusammensetzung der Leistung

Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus der Regelleistung zuzüglich eventueller „Mehrbedarfe“ und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Regelleistung

 

Die Regelleistung deckt folgende Bedarfe

Die monatliche Regelleistung beträgt ab dem 1. Januar 2024

 

Alleinstehende, Alleinerziehende oder Volljährige mit minderjährigem Partner

563,- Euro

Volljährige Partner

506,- Euro

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs ohne eigenen Haushalt, die nicht volljährige Partner sind

Personen unter 25, die ohne Zusicherung umziehen

451,- Euro

Kinder von 14 bis 17 Jahren, Minderjährige Partner

471- Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390,- Euro

Kinder von 0 bis 5 Jahren

357,- Euro