Mehrbedarfe
Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:
- Mehrbedarf Schwangerschaft (für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Mehrbedarf Alleinerziehung (für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder)
- Mehrbedarf Behinderung (für Menschen mit Behinderungen, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) oder Sozialgeld beziehen)
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können)
- Mehrbedarf Warmwasser, sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird
- Mehrbedarf für nicht anderweitig gedeckte, unabweisbare, laufende, besondere Bedarfe mit erheblichen Umfang (Kosten des Umgangsrechts)