Einkommen und Vermögen
Einkommen
Das Jobcenter Landkreis Kronach ist verpflichtet, alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruches zu berücksichtigen. Um Nachteile zu vermeiden, zeigen Sie daher bitte jeglichen Geldzugang umgehend an.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gratifikationen, Sonder- und Leistungsprämien etc.
- Nebenverdienste
- Steuererstattungen (Lohnsteuerjahresausgleich)
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Kindergeld
- Unterhalt / Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Elterngeld
- Renten
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Eigenheimzulagen, soweit sie nicht nachweislich zur Finanzierung einer nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie verwendet wird
- Einmalige Einnahmen (Erbschaften, Geldgeschenke, Lottogewinne etc.)
- Sachbezüge
Vermögen
Als Vermögen muss das Jobcenter bei der Antragsbewilligung alle Vermögensgegenstände berücksichtigen, unabhängig davon, ob dieses Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Berücksichtigt wird grundsätzlich Ihr eigenes Vermögen und das Vermögen der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Dazu gehört u. a.:
- Geld und Geldeswert (bar und Schecks)
- Unbewegliche Sachen, wie z. B. bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch Schmuckstücke, Gemälde und Möbel
- Kraftfahrzeuge
- (Spar-)Guthaben (z. B. Aktien, Sparbriefe oder Bausparverträge)
- Versicherungen (z. B. Kapitallebensversicherungen oder private Rentenversicherungen, immer ausgehend vom aktuellen Rückkaufswert)
- Schenkungen und Vermögensübertragungen der letzten 10 Jahre
Sollte Vermögen vorhanden sein, erfolgt eine Prüfung, ob das vorhandene Vermögen verwertbar ist, d. h. ob das Vermögen veräußert oder durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden kann. Jedoch gibt es Freibeträge, die unberührt bleiben.
Weitere Informationen finden sie unter nachfolgendem Link https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld