Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten als Bedarf anerkannt und übernommen werden. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Angemessenheitsgrenzen werden vom Landkreis Kronach auf Grundlage von Erhebungen zum örtlichen Mietniveau festgelegt.

Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

Folgen unangemessener Kosten

Überschreiten Ihre Unterkunftskosten die als angemessen angesehenen Beträge, muss das Jobcenter Sie auffordern, diese Kosten durch geeignete Maßnahmen auf die anzuerkennenden Höchstwerte zu senken. Sehen Sie keine Möglichkeit zur Kostenreduzierung, wollen aber in der zu teuren (unangemessenen) Wohnung verbleiben, übernimmt das Jobcenter lediglich die angemessenen Kosten. Sie müssen dann die Differenz zwischen den angemessenen Höchstbeträgen und Ihrer tatsächlichen Miete selbst tragen.

Umzug

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sind Sie verpflichtet, eine Zusicherung zum Umzug (Bestätigung der Kostenübernahme) durch das Jobcenter einzuholen. Eine Zusicherung ist nur möglich, wenn der Umzug erforderlich ist und die Mietkosten für die neue Wohnung angemessen sind. Eventuell anfallende Umzugskosten können daher auch nur übernommen werden, wenn Sie eine Zusicherung erhalten haben.

Sollte für die neue Wohnung eine Mietkaution zu zahlen sein, kann diese darlehensweise im Rahmen des SGB II übernommen werden. Das Darlehen wird dann in der Regel in monatlichen Raten mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.

Bei einem Umzug außerhalb des Landkreises Kronach, ist für die Übernahme der Kaution der neue Träger zuständig. Sollten Sie ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen, können lediglich die angemessenen Unterkunftskosten übernommen.

Personen unter 25 Jahren (Auszug bei den Eltern)

Bei einem Umzug aus dem elterlichen Haushalt sind zusätzliche Besonderheiten zu beachten: Eine Kostenübernahme für Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft wird für Unverheiratete ohne eigenes Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres nur für den Fall übernommen, dass vor dem Umzug eine entsprechende Kostenzusage seitens der Behörde eingeholt worden ist.

Diese Zusage wird grundsätzlich nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erteilt, z.B. wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe gegen das Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen oder der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geboten erscheint.

Ohne Kostenzusage werden keine Kosten der Unterkunft in Ihrer Berechnung berücksichtigt.

Für den Landkreis Kronach gelten ab 01.01.2023 folgende Richtwerte:

 

Haushaltsgemeinschaft Miete pro Monat (Höchstbetrag Kaltmiete inkl. Nebenkosten)
Kronach, Marktrodach, Pressig, 
VGem Mitwitz, Stockheim,
Weißenbrunn, Küps
Ludwigsstadt, Nordhalben, Steinbach a. Wald, 
VGem Teuschnitz, Wallenfels, Wilhelmsthal
Steinwiesen, Tettau
1 Person (bis 50 m²) 358 € 310 €
2 Personen (> 50 bis 65 m²) 438 € 386 €
3 Personen (> 65 bis 75 m²) 484 € 443 €
4 Personen (> 75 bis 90 m²) 544 € 487 €
5 Personen (> 90 bis 105 m²) 632 € 491 €
Mehrbetrag je weitere Person - 15 m² 90 € 70 €

 

Heizkosten pro Monat bei zentraler Warmwasserversorgung
Haushaltsgemeinschaft Holz, Kohle  Heizöl   Ergas  Holzpellets Wärmepumpe Fernwärme
1 Person bis 50 m ² 127 € 158 € 181 € 131 € 198 € 123 €
2 Personen 50 - 65 m² 165 € 206 € 235 € 170 € 257 € 151 €
3 Personen  65 - 75 m² 190 € 238 € 271 € 196 € 297 € 169 €
4 Personen 75 - 90 m² 228 € 285 € 325 € 235 € 356 € 197 €
5 Personen  90 - 105 m² 266 € 333 € 379 € 275 € 416 € 225 €
Mehrbetrag je weitere Person -15 m² 38 € 48 € 25 € 39 € 59 € 28 €

 

Heizkosten pro Monat bei dezentraler Warmwasserversorgung
Haushaltsgemeinschaft Holz, Kohle  Heizöl   Ergas  Holzpellets Wärmepumpe Fernwärme
1 Person bis 50 m ² 120 € 151 € 174 € 124 € 191 € 116 €
2 Personen 50 - 65 m² 156 € 197 € 226 € 161 € 248 € 141 €
3 Personen  65 - 75 m² 180 € 227 € 261 € 186 € 286 € 159 €
4 Personen 75 - 90 m² 215 € 272 € 313 € 223 € 344 € 185 €
5 Personen  90 - 105 m² 251 € 318 € 365 € 260 € 401 € 210 €
Mehrbetrag je weitere Person -15 m² 36 € 45 € 23 € 37 € 57 € 26 €

 

Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen tritt an die Stelle der Miete die angemessene monatliche Belastung (jedoch keine Tilgungsraten).

Öl für Selbsttanker / Berechnung erfolgt mit Tagespreis
Personen qm Liter im Monat Liter im Jahr
1 50 107,00 Liter 1.284,00 Liter
2 65 139,10 Liter 1.669,20 Liter
3 75 160,50 Liter 1.926,00 Liter
4 90 192,60 Liter 2.311,20 Liter
5 105 224,70 Liter 2.696,40 Liter
je weitere Person 15 32,10 Liter 385,20 Liter
Holzpellets für Selbstbeschaffer / Berechnung erfolgt mit Tagespreis
Personen qm kg im Monat kg im Jahr
1 50 207,50 kg 2.490,00 kg
2 65 269,75 kg 3.225,00 kg
3 75 311,25 kg 3.735,00 kg
4 90 373,50 kg 4.482,00 kg
5 105 435,75 kg 5.229,00 kg
je weitere Person 15 62,25 kg 747,00 kg